Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bill Consulting GmbH (nachfolgend „ANBIETER“) und dem KUNDEN (zusammen „PARTEIEN“). 2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der KUNDE, die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen Zwecken in Anspruch zu nehmen. 3. Abweichende Bedingungen des KUNDEN werden nicht anerkannt, es sei denn, der ANBIETER stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. § 2 Leistungen (Recruiting & Automatisierung) 1. Der ANBIETER erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Mitarbeitergewinnung (Social Recruiting), Performance-Marketing sowie digitale Prozessautomatisierung (z.B. via n8n, Make, Zapier). 2. Dienstleistungscharakter: Die PARTEIEN sind sich einig, dass der ANBIETER primär Dienstleistungen erbringt. Ein konkreter quantitativer Erfolg (z.B. eine exakte Anzahl an Leads/Mitarbeitern oder die dauerhafte Fehlerfreiheit einer Automatisierung) wird nicht geschuldet. 3. Automatisierungen: Bei der Erstellung von Automatisierungen ist der ANBIETER von Schnittstellen (APIs) Dritter abhängig. Der ANBIETER garantiert nicht, dass diese Schnittstellen dauerhaft durch die Drittanbieter unverändert zur Verfügung gestellt werden. 4. Drittkosten: Werbebudgets (z.B. Meta, LinkedIn) oder Software-Gebühren (z.B. n8n-Hosting, Make-Subskriptionen) sind nicht in der Vergütung enthalten und werden direkt vom KUNDEN getragen. § 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen 1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zzgl. USt. 2. Vorleistungspflicht: Der KUNDE ist zur Vorleistung verpflichtet. Rechnungen sind sofort nach Stellung fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar. 3. Ratenzahlung: Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die erste Rate mit Vertragsschluss fällig; weitere Raten folgen monatlich im Voraus. § 4 Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug 1. Der KUNDE ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet (Bereitstellung von Logins, Inhalten, rechtzeitige Freigaben). 2. Vergütungsschutz: Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der volle Vergütungsanspruch des ANBIETERS bestehen. 3. Der ANBIETER ist in diesem Fall nicht zur Nachleistung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Honorare besteht nicht. 4. Termine: Digital durchgeführte Termine (Zoom/Teams) gelten als erbracht, wenn der KUNDE nicht erscheint oder nicht rechtzeitig (mind. 24 Std. vorher) absagt. § 5 Vertragslaufzeit und Kündigung 1. Der Vertrag ist für die individualvertraglich vereinbarte Erstlaufzeit fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. 2. Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Erstlaufzeit, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 3. Außerordentliche Kündigung: Der ANBIETER kann bei Zahlungsverzug (mind. 2 Raten) den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Höhe der restlichen Vertragssumme verlangen. § 6 Haftung und Risikoausschluss 1. Der ANBIETER haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 2. Haftungsdeckel: Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist zudem summenmäßig auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag gezahlten Vergütung gedeckelt. 3. Plattformrisiko: Der ANBIETER haftet nicht für Sperrungen von Werbekonten oder Änderungen an Algorithmen durch Drittplattformen (Meta, Google, etc.). § 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte 1. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Kampagnen und Automatisierungskonzepten. 2. Die Weitergabe von Strategien, Workflows oder Schulungsmaterialien an Dritte ist streng untersagt. 3. Der ANBIETER darf den KUNDEN als Referenz nennen (Logo-Nutzung, Case-Studies). 8 Abwerbeverbot 1. Der KUNDE verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate darüber hinaus keine Mitarbeiter oder festen Subunternehmer des ANBIETERS abzuwerben oder ohne Zustimmung des ANBIETERS direkt zu beschäftigen. 2. Bei Verstoß wird eine angemessene, vom ANBIETER festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. 9 Datenschutz und Geheimhaltung 1. Die PARTEIEN behandeln alle geschäftlichen Informationen streng vertraulich. 2. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der DSGVO. Der KUNDE ist verpflichtet, einen vom ANBIETER bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. § 10 Schlussbestimmungen 1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 2. Gerichtsstand ist Menden. 3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Stand: Januar 2026